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Rechtsanwaltskanzleien unter Beschuss: Unterschätzte Angriffsziele

Rechtsanwaltskanzleien unter Beschuss: Unterschätzte Angriffsziele

Rechtsanwaltskanzleien unter Beschuss: Unterschätzte Angriffsziele

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8 min.

Dr. Dr. Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, Wissenschaftler und einer der führenden Experten für Cybersecurity-Compliance im deutschsprachigen Raum. Er berät Unternehmen zu NIS2 und KRITIS und hat über 200 wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.

Dr. Dr. Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, Wissenschaftler und einer der führenden Experten für Cybersecurity-Compliance im deutschsprachigen Raum. Er berät Unternehmen zu NIS2 und KRITIS und hat über 200 wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.

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Auf Basis der Forschungsarbeiten von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian M. A. Teichmann

Eine Anwaltskanzlei verwaltet die Geheimnisse ihrer Mandanten: Strategien in Übernahmeschlachten, Beweise in Strafverfahren, sensible Geschäftsdaten, persönlichste Informationen. Genau das macht Kanzleien zu hochattraktiven Zielen für Cyberkriminelle – und zugleich zu Organisationen, bei denen ein erfolgreicher Angriff besonders verheerend ist. Denn hier steht nicht nur der Betrieb auf dem Spiel, sondern das Anwaltsgeheimnis selbst. Teichmann hat die Bedrohungslage für die eigene Berufsgruppe analysiert (Teichmann, Ransomware-Erpressung: Umgang, Rechtsfragen und Cyber-Versicherung, ZBJV 2025, S. 553–578; ders. & Boticiu, Phishing Attacks – Risks and Challenges for Law Firms, International Cybersecurity Law Review 2024, S. 615–622).

Warum Kanzleien besonders attraktive Ziele sind

Anwaltskanzleien vereinen mehrere Eigenschaften, die sie für Angreifer außergewöhnlich wertvoll machen: hochkonzentrierte, hochsensible Daten; die Abhängigkeit von zeitkritischen Mandaten, die sie besonders zahlungsbereit macht; und ein hohes Vertrauen, das für Angreifer ausnutzbar ist.

Ein verbreiteter Irrtum muss ausgeräumt werden: Viele Kanzleien glauben, sie seien zu klein oder fachlich zu uninteressant für Angriffe. Das ist falsch. Die Opferwahl bei Ransomware erfolgt meist opportunistisch. Daneben gibt es gezielte Angriffe auf renommierte Kanzleien, um besonders wertvolle Daten zu erbeuten. Keine Kanzlei ist zu klein für Ransomware-Erpresser (Teichmann, ZBJV 2025, S. 553–578).

Der Fall DLA Piper: Wenn eine Weltkanzlei lahmgelegt wird

Der NotPetya-Angriff auf DLA Piper im Juni 2017 legte das IT-System der Kanzlei weltweit lahm – E-Mails, Telefone und der Zugang zu Dokumenten waren tagelang unterbrochen. Die Mitarbeiter mussten auf Papier und handgeschriebene Telefonlisten ausweichen. Das IT-Team benötigte tausende Überstunden, um die Systeme zu bereinigen. Die Lektion: Selbst eine Kanzlei mit erheblichen IT-Sicherheitsressourcen kann von einem Angriff überrollt werden, der eine bekannte, aber ungepatchte Schwachstelle ausnutzt (Teichmann, ZBJV 2025, S. 553–578).

Phishing: Der häufigste Einstiegspunkt

Teichmann und Boticiu identifizieren Phishing als den häufigsten Angriffsvektor gegen Kanzleien. Anwälte sind besonders anfällig, weil ihr Arbeitsalltag aus dem Empfang und der Bearbeitung externer Kommunikation besteht. Besonders gefährlich ist das Spear-Phishing: Ein Angreifer, der weiß, an welchem Fall ein Anwalt gerade arbeitet, kann eine E-Mail verfassen, die exakt in diesen Kontext passt. Phishing dient dabei oft nur als Einstieg – hat ein Angreifer erst Zugangsdaten erbeutet, kann er im Kanzleinetzwerk Mandantendaten exfiltrieren und Ransomware platzieren (Teichmann & Boticiu, ICLR 2024, S. 615–622).

Die besondere Brisanz: Das Anwaltsgeheimnis

Was einen Cyberangriff auf eine Kanzlei von einem Angriff auf ein normales Unternehmen unterscheidet, ist das Anwaltsgeheimnis. Ein Datenleck, bei dem Mandantendaten in die Hände Dritter gelangen, ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern eine potenzielle Verletzung einer der grundlegendsten Berufspflichten. IT-Sicherheit ist heute integraler Bestandteil der anwaltlichen Berufspflichten. Die Frage ist nicht mehr, ob IT-Sicherheit zu den Pflichten eines Anwalts gehört, sondern wie umfassend diese Pflicht reicht (Teichmann, Cybersecurity-Governance und berufliche Sorgfalt: Sicherheits-Standards für Kanzleien, Anwalts Revue 2026, S. 22–27).

Die Double-Extortion-Problematik

Für Kanzleien ist die Double Extortion besonders heikel: Täter drohen nicht nur mit der Verschlüsselung der Daten, sondern auch mit deren Veröffentlichung. Selbst wenn funktionierende Backups vorhanden sind, droht die Veröffentlichung hochvertraulicher Mandantendaten. Der Druck zu zahlen ist damit ungleich höher als bei anderen Unternehmen. Teichmanns Empfehlung: Prävention statt Reaktion. Wer durch funktionierende Sicherheitsmaßnahmen verhindert, dass es zur Exfiltration kommt, muss die quälende Lösegeldfrage gar nicht erst beantworten (Teichmann, ZBJV 2025, S. 553–578).

Was Kanzleien konkret tun müssen

Die Grundlagen sind nicht verhandelbar: Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge, regelmäßige offline-Backups, zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates und Verschlüsselung sensibler Mandantendaten. Mitarbeiterschulungen sind angesichts der Phishing-Dominanz unverzichtbar. Incident-Response-Pläne müssen vorbereitet sein – diese Fragen können nicht in der Krise zum ersten Mal gestellt werden (Teichmann & Boticiu, The Importance of Cybersecurity Incident Response Plans for Law Firms, Jusletter, 3. April 2023). Und IT-Sicherheit muss als Berufspflicht der Partnerebene verstanden werden – nicht als lästige Nebensache, die man dem IT-Dienstleister überlässt.

Fazit: IT-Sicherheit als anwaltliche Kernpflicht

Anwaltskanzleien gehören zu den unterschätztesten Angriffszielen im Cyberraum – unterschätzt vor allem von den Kanzleien selbst. Teichmanns Forschung führt zu einer klaren Schlussfolgerung: IT-Sicherheit ist heute kein technisches Beiwerk mehr, sondern integraler Bestandteil der anwaltlichen Berufspflichten. Eine Kanzlei, die ihre Mandantendaten nicht schützt, gefährdet das Fundament des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Der Schutz dieser Daten ist damit keine Option – er ist Pflicht.

Alle Quellenangaben beziehen sich auf veröffentlichte wissenschaftliche Beiträge von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian M. A. Teichmann. Die vollständige Bibliographie ist im Publikationsverzeichnis (Stand Mai 2026) dokumentiert.

Dr. Dr. Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, Wissenschaftler und einer der führenden Experten für Cybersecurity-Compliance im deutschsprachigen Raum. Er berät Unternehmen zu NIS2 und KRITIS und hat über 200 wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.

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